Liegenschaftsrecht
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Durch das Liegenschaftsrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, d.h. an Grundstücken, Wohnhäusern, Eigentumswohnungen und dgl. geregelt. Die nach dem Liegenschaftsrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Rechtsanwälten und Notaren vorbereitet.

Die JUSLINE macht das Liegenschaftsrecht, also den Text der relevanten Vorschriften, im Internet zugänglich, insbesondere der "Offene Gesetzeskommentar" zum BGB ermöglicht und unterstützt die verständliche Erläuterung einzelner Artikeln (www.jusline.de).

Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt Liegenschaftsrecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung von Subdomains wie liegenschaftsrecht.de, www.baurecht.info, www.bautraegerrecht.info, www.bauvertragsrecht.info, www.bergrecht.info, www.liegenschaftsrecht.info, www.mieterrecht.com, www.vertrag.info, www.vertragsrecht.net oder www.wohnrecht.info vereinbaren.

Wichtige deutsche Gesetze:

Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt Liegenschaftsrecht finden:

Bücher zum Liegenschaftsrecht können unter www.jurbooks.com oder www.amazon.de online bestellt werden.

Für weitere Informationen über Liegenschaftserwerb und -verwaltung empfiehlt sich eine Suche unter www.google.de.

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