Durch das Liegenschaftsrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und
die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, d.h. an Grundstücken,
Wohnhäusern, Eigentumswohnungen und dgl. geregelt. Die nach dem
Liegenschaftsrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von
Rechtsanwälten und Notaren vorbereitet.
Die JUSLINE macht das Liegenschaftsrecht, also den Text der relevanten
Vorschriften, im Internet zugänglich, insbesondere der "Offene
Gesetzeskommentar" zum BGB ermöglicht und unterstützt die verständliche
Erläuterung einzelner Artikeln (www.jusline.de).
Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessenschwerpunkt
Liegenschaftsrecht können für ihre Homepage mit der JUSLINE die Mitbenutzung
von Subdomains wie liegenschaftsrecht.de, www.baurecht.info,
www.bautraegerrecht.info, www.bauvertragsrecht.info, www.bergrecht.info,
www.liegenschaftsrecht.info, www.mieterrecht.com, www.vertrag.info,
www.vertragsrecht.net oder www.wohnrecht.info vereinbaren.
Wichtige deutsche Gesetze:
Rechtsanwälte mit Tätigkeits- oder Interessenschwerpunkt Liegenschaftsrecht finden:
Bücher zum Liegenschaftsrecht können unter www.jurbooks.com oder
www.amazon.de online bestellt werden.
Für weitere Informationen über Liegenschaftserwerb und -verwaltung empfiehlt
sich eine Suche unter www.google.de.